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Wortmarke ENVRON von BP p.l.c. - Markeneintrag Nr. 391699


Land des Markeninhabers: Grossbritannien  GB (Land Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 25.05.1992



Details zur Marke ENVRON

Gesuch Nr.

00840/1991

Wortmarke

ENVRON

Eintrag ins Markenregister

16.04.1992

Hinterlegungs­datum

06.02.1991

Eintragsänderung

25.05.1992

Ablauf Schutzfrist

06.02.2011

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 99 vom 25.05.1992

Nizza-Klassifikation Nr.

1, 4

Löschdatum

12.09.2011

Inhaber

BP p.l.c.
1 St James's Square
London SW1Y 4PD GB
 

Vertreter

BOVARD AG
Patent- und Markenanwälte, Optingenstrasse 16
3000 Bern 25 CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 1

Hydrauliköle bzw.-flüssigkeiten; Getriebeöle bzw. -flüssigkeiten; Frostschutzmittel und Kühlmittel; Bremsflüssigkeiten; Metallbearbeitungsflüssigkeiten; Gesteinsbohrflüssigkeiten; technische Oele und Fette; Schmiermittel; Brennstoffe einschliesslich Motorentreibstoffe; Schneidflüssigkeiten.

Zusammenfassung zum Markeneintrag ENVRON

Markeneintragung: Die Markennummer 391699 gehört zu der Wortmarke «ENVRON» von BP p.l.c.. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 391699 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 12. September 2011 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 391699 gehört dem Inhaber BP p.l.c. 1 St James's Square, London SW1Y 4PD GB. BP p.l.c. wird vertreten durch BOVARD AG Patent- und Markenanwälte, Optingenstrasse 16, 3000 Bern 25 CH.


Marke ENVRON mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke ENVRON, eingetragen durch BP p.l.c., basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.