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Bildmarke contopharma ((fig.)) von Contopharma AG - ... 391275


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Bern  BE (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Bildmarke 391275

Details zur Marke contopharma ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

01248/1992

Bildmarke

contopharma ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

31.03.1992

Hinterlegungs­datum

05.02.1992

Ablauf Schutzfrist

05.02.2032

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

5

Inhaber

Contopharma AG
Bahnhofstrasse 5a
3800 Interlaken CH
 

Vertreter

Dr. Fritz Rothenbühler,WENGER PLATTNER
Jungfraustrasse 1
3000 Bern 6 CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 5

Pharmazeutische und veterinärmedizinische Erzeugnisse sowie Präparate für die Gesundheitspflege; diätetische Erzeugnisse für medizinische Zwecke; Pflaster, Verbandmaterial; Zahnfüllmittel und Abdruckmassen für zahnärztliche Zwecke; Desinfektionsmittel.



Zusammenfassung zum Markeneintrag contopharma ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 391275 gehört zu der Bildmarke «contopharma ((fig.))» von Contopharma AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 391275 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 391275 gehört dem Inhaber Contopharma AG Bahnhofstrasse 5a, 3800 Interlaken CH. Contopharma AG wird vertreten durch Dr. Fritz Rothenbühler,WENGER PLATTNER Jungfraustrasse 1, 3000 Bern 6 CH.


Marke contopharma ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke contopharma ((fig.)), eingetragen durch Contopharma AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.