Home  »  Meldung vom 09.01.2012  »  Marke ISOLFLEX von Isolfeu AG Zürich

Wortmarke ISOLFLEX von Isolfeu AG Zürich - Markeneintrag Nr. 390870


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 28.04.1992



Details zur Marke ISOLFLEX

Gesuch Nr.

03831/1991

Wortmarke

ISOLFLEX

Eintrag ins Markenregister

23.03.1992

Hinterlegungs­datum

08.06.1991

Eintragsänderung

28.04.1992

Ablauf Schutzfrist

08.06.2011

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 80 vom 28.04.1992

Nizza-Klassifikation Nr.

17, 19

Löschdatum

09.01.2012

Inhaber

Isolfeu AG Zürich
Leutschenbachstrasse 71
8050 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 17

Erzeugnisse aus Kautschuk, Gummi oder Kunststoffen (soweit in Klasse 17 enthalten); Waren aus Kunststoffen (Halbfabrikate); Dichtungs-, Packungs- und Isoliermaterial; nichtmetallische Schläuche; Baumaterialien und Rohre für Bauzwecke (nicht aus Metall); Asphalt, Pech und Bitumen; sämtliche vorerwähnten Erzeugnisse für die thermische und akustische Isolation.

Zusammenfassung zum Markeneintrag ISOLFLEX

Markeneintragung: Die Markennummer 390870 gehört zu der Wortmarke «ISOLFLEX» von Isolfeu AG Zürich. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 390870 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 09. Januar 2012 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 390870 gehört dem Inhaber Isolfeu AG Zürich Leutschenbachstrasse 71, 8050 Zürich CH. Der Inhaber Isolfeu AG Zürich hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke ISOLFLEX mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke ISOLFLEX, eingetragen durch Isolfeu AG Zürich, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.