Home  »  Meldung vom 11.11.2019  »  SPALDING von SGG Lisco, LLC

Bildmarke SPALDING von SGG Lisco, LLC (Markenregister)


Land des Markeninhabers: USA Vereinigte Staaten von Amerika  US (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 07.04.1992

Bildmarke 390379

Details zur Marke SPALDING ((fig.))

Gesuch Nr.

03202/1990

Bildmarke

SPALDING ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

27.02.1992

Hinterlegungs­datum

24.04.1990

Eintragsänderung

07.04.1992

Ablauf Schutzfrist

24.04.2030

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 67 vom 07.04.1992

Nizza-Klassifikation Nr.

14

Inhaber

SGG Lisco, LLC
One Fruit of the Loom Drive
42103 Bowling Green, KY US
 

Vertreter

Schaad Balass Menzl & Partner AG,Patent- und Markenanwälte
Bellerivestrasse 20
8034 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 14

Edelmetalle und deren Legierungen sowie daraus hergestellte oder damit plattierte Waren, Juwelierwaren, Schmuckwaren, Edelsteine; Uhren und Zeitmessinstrumente.

Zusammenfassung zum Markeneintrag SPALDING ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 390379 gehört zu der Bildmarke «-» von SGG Lisco, LLC. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 390379 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 09. November 2019 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 390379 gehört dem Inhaber SGG Lisco, LLC One Fruit of the Loom Drive, 42103 Bowling Green, KY US. SGG Lisco, LLC wird vertreten durch Schaad Balass Menzl & Partner AG,Patent- und Markenanwälte Bellerivestrasse 20, 8034 Zürich CH.


Marke SPALDING ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke SPALDING ((fig.)), eingetragen durch SGG Lisco, LLC, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.