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Bildmarke Fünf Kräuter von Alingsas Karamell AB ...


Land des Markeninhabers: Schweden  SE (Land Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 25.03.1992

Bildmarke 390006

Details zur Marke Fünf Kräuter ((fig.))

Gesuch Nr.

08248/1990

Bildmarke

Fünf Kräuter ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

14.02.1992

Hinterlegungs­datum

13.11.1990

Eintragsänderung

25.03.1992

Ablauf Schutzfrist

13.11.2010

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 58 vom 25.03.1992

Nizza-Klassifikation Nr.

5, 30

Löschdatum

20.06.2011

Inhaber

Alingsas Karamell AB
Nolhagagatan 3, PO Box 535
S-441 15 Alingsas SE
 

Vertreter

E. Blum & Co. AG,Patent- und Markenanwälte VSP
Vorderberg 11
8044 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 5

Hustenbonbons und andere medizinische Pastillen; Süssigkeiten und Konditorwaren (alle vorgenannten Erzeugnisse Kräuter enthaltend).

Zusammenfassung zum Markeneintrag Fünf Kräuter ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 390006 gehört zu der Bildmarke «-» von Alingsas Karamell AB. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 390006 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 20. Juni 2011 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 390006 gehört dem Inhaber Alingsas Karamell AB Nolhagagatan 3, PO Box 535, S-441 15 Alingsas SE. Alingsas Karamell AB wird vertreten durch E. Blum & Co. AG,Patent- und Markenanwälte VSP Vorderberg 11, 8044 Zürich CH.


Marke Fünf Kräuter ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Fünf Kräuter ((fig.)), eingetragen durch Alingsas Karamell AB, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.