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Wortmarke OEKAG von OEKAG Wassertechnik AG - Markeneintrag ... 389536


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Luzern  LU (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 13.03.1992



Details zur Marke OEKAG

Gesuch Nr.

07513/1991

Wortmarke

OEKAG

Eintrag ins Markenregister

31.01.1992

Hinterlegungs­datum

08.11.1991

Eintragsänderung

13.03.1992

Ablauf Schutzfrist

08.11.2031

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 50 vom 13.03.1992

Nizza-Klassifikation Nr.

11, 19, 31

Inhaber

OEKAG Wassertechnik AG
Bodenhof-Terrasse 13a
6005 Luzern CH
 

Vertreter

GACHNANG AG,Patentanwälte
Badstrasse 5, Postfach
8501 Frauenfeld CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 11

Wasserleitungsgeräte und sanitäre Anlagen soweit in Klasse 11 enthalten; Baumaterialien (nicht aus Metall), Rohre für Bauzwecke (nicht aus Metall); lebende Pflanzen; Zusatzgeräte für Waschmaschinen soweit in Klasse 11 enthalten.

Zusammenfassung zum Markeneintrag OEKAG

Markeneintragung: Die Markennummer 389536 gehört zu der Wortmarke «OEKAG» von OEKAG Wassertechnik AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 389536 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 02. November 2021 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 389536 gehört dem Inhaber OEKAG Wassertechnik AG Bodenhof-Terrasse 13a, 6005 Luzern CH. OEKAG Wassertechnik AG wird vertreten durch GACHNANG AG,Patentanwälte Badstrasse 5, Postfach, 8501 Frauenfeld CH.


Marke OEKAG mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke OEKAG, eingetragen durch OEKAG Wassertechnik AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.