Home  »  Meldung vom 28.11.2011  »  Dinas von New Schild Holding AG

Bildmarke Dinas von New Schild Holding AG (Markenregister)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Luzern  LU (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 03.03.1992

Bildmarke 389378

Details zur Marke Dinas ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

02791/1991

Bildmarke

Dinas ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

24.01.1992

Hinterlegungs­datum

26.04.1991

Eintragsänderung

03.03.1992

Ablauf Schutzfrist

26.04.2011

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 42 vom 03.03.1992

Nizza-Klassifikation Nr.

14, 18, 25

Löschdatum

28.11.2011

Inhaber

New Schild Holding AG
Am Rotsee / Libellenrain 17
6002 Luzern CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 14

Edelmetalle und deren Legierungen, Juwelierwaren, Schmuckwaren, Edelsteine, Uhren und Zeitmessinstrumente; Leder und Lederimitationen; Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag Dinas ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 389378 gehört zu der Bildmarke «-» von New Schild Holding AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 389378 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 28. November 2011 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 389378 gehört dem Inhaber New Schild Holding AG Am Rotsee / Libellenrain 17, 6002 Luzern CH. Der Inhaber New Schild Holding AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke Dinas ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke Dinas ((fig.)), eingetragen durch New Schild Holding AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.