Home  »  Meldung vom 23.05.2011  »  Marke VIBOS von Video Book Pty. Ltd.

Wortmarke VIBOS von Video Book Pty. Ltd. - Markeneintrag Nr. 388708


Land des Markeninhabers: Australien  AU (Land Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 05.02.1992



Details zur Marke VIBOS

Gesuch Nr.

07586/1990

Wortmarke

VIBOS

Eintrag ins Markenregister

06.01.1992

Hinterlegungs­datum

18.10.1990

Eintragsänderung

05.02.1992

Ablauf Schutzfrist

18.10.2010

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 23 vom 05.02.1992

Nizza-Klassifikation Nr.

9, 16

Löschdatum

23.05.2011

Inhaber

Video Book Pty. Ltd.
239 Park Street
South Melbourne (Vic. 3205) AU
 

Vertreter

R.A. Egli & Co.,Patentanwälte
Horneggstrasse 4
8008 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 9

Unterrichtsapparate; Geräte zur Aufzeichnung, Uebertragung und Wiedergabe von Ton und Bild; Magnetaufzeichnungsträger; Computerprogramme; Papier, Karton, Papeteriewaren, Druckereierzeugnisse, Fotografien, Schreibwaren, Lehr- und Unterrichtsmittel.

Zusammenfassung zum Markeneintrag VIBOS

Markeneintragung: Die Markennummer 388708 gehört zu der Wortmarke «VIBOS» von Video Book Pty. Ltd.. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 388708 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 23. Mai 2011 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 388708 gehört dem Inhaber Video Book Pty. Ltd. 239 Park Street, South Melbourne (Vic. 3205) AU. Video Book Pty. Ltd. wird vertreten durch R.A. Egli & Co.,Patentanwälte Horneggstrasse 4, 8008 Zürich CH.


Marke VIBOS mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke VIBOS, eingetragen durch Video Book Pty. Ltd., basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.