Home  »  Meldung vom 23.07.2021  »  Marke MELTA von Steinmann Zürich AG

Wortmarke MELTA von Steinmann Zürich AG - Markeneintrag Nr. 388651


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 04.02.1992



Details zur Marke MELTA

Gesuch Nr.

05562/1991

Wortmarke

MELTA

Eintrag ins Markenregister

06.01.1992

Hinterlegungs­datum

14.08.1991

Eintragsänderung

04.02.1992

Ablauf Schutzfrist

14.08.2031

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 22 vom 04.02.1992

Nizza-Klassifikation Nr.

1, 7, 12

Inhaber

Steinmann Zürich AG
Neunbrunnenstrasse 40, Postfach
8052 Zürich CH
 

Vertreter

Kasche & Partner AG
Bühlstrasse 1
8125 Zollikerberg CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 1

Chemisch-technische Erzeugnisse, nämlich Enteisungsmittel in fester oder flüssiger Form, Tausalze und feste oder flüssige Zusätze für bzw. Komponenten von solchen Mitteln soweit in Klasse 1 enthalten; Vorrichtungen zum Verteilen von Enteisungsmitteln auf Fahr- und Gehwegen oder Parkflächen soweit in Klasse 7 oder in Klasse 12 enthalten.

Zusammenfassung zum Markeneintrag MELTA

Markeneintragung: Die Markennummer 388651 gehört zu der Wortmarke «MELTA» von Steinmann Zürich AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 388651 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 22. Juli 2021 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 388651 gehört dem Inhaber Steinmann Zürich AG Neunbrunnenstrasse 40, Postfach, 8052 Zürich CH. Steinmann Zürich AG wird vertreten durch Kasche & Partner AG Bühlstrasse 1, 8125 Zollikerberg CH.


Marke MELTA mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke MELTA, eingetragen durch Steinmann Zürich AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.