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Wortmarke METASYS von Tyco Fire & Security GmbH - ... 388015


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Schaffhausen  SH (Kanton Markeninhaber)

aktiv



Details zur Marke METASYS

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

01385/1991

Wortmarke

METASYS

Eintrag ins Markenregister

13.11.1991

Hinterlegungs­datum

28.02.1991

Ablauf Schutzfrist

28.02.2031

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

9, 11

Inhaber

Tyco Fire & Security GmbH
Victor von Bruns-Strasse 21
8212 Neuhausen am Rheinfall CH
 

Vertreter

Troller Hitz Troller, Rechtsanwälte
Münstergasse 38
3011 Bern CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 9

Kontrollvorrichtungen und -produkte zum Betrieb von industriellen, kommerziellen und öffentlichrechtlichen Anlagen und Einrichtungen, enthaltend elektrische, mechanische, Heiz-, Belüftungs-, Klimatisierungs-, Energieversorgungs-, Beleuchtungs-, Kühl-, Feueralarm- und Sicherheitszugangsvorrichtungen sowie damit verbundene Computersysteme.

Zusammenfassung zum Markeneintrag METASYS

Markeneintragung: Die Markennummer 388015 gehört zu der Wortmarke «METASYS» von Tyco Fire & Security GmbH. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 388015 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. November 2015 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 388015 gehört dem Inhaber Tyco Fire & Security GmbH Victor von Bruns-Strasse 21, 8212 Neuhausen am Rheinfall CH. Tyco Fire & Security GmbH wird vertreten durch Troller Hitz Troller, Rechtsanwälte Münstergasse 38, 3011 Bern CH.


Marke METASYS mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke METASYS, eingetragen durch Tyco Fire & Security GmbH, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.