Home  »  Meldung vom 03.10.2011  »  Marke FASTRAC von Sensormedics Corporation

Wortmarke FASTRAC von Sensormedics Corporation - ... 387961


Land des Markeninhabers: USA Vereinigte Staaten von Amerika  US (Land Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 06.01.1992



Details zur Marke FASTRAC

Gesuch Nr.

01314/1991

Wortmarke

FASTRAC

Eintrag ins Markenregister

12.11.1991

Hinterlegungs­datum

26.02.1991

Eintragsänderung

06.01.1992

Ablauf Schutzfrist

26.02.2011

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 1 vom 06.01.1992

Nizza-Klassifikation Nr.

10

Löschdatum

03.10.2011

Inhaber

Sensormedics Corporation
22705 Savi Ranch Parkway
92687 Yorba Linda (CA) US
 

Vertreter

BOVARD AG
Patent- und Markenanwälte, Optingenstrasse 16
3000 Bern 25 CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 10

Chirurgische, ärztliche, zahn- und tierärztliche Instrumente und Apparate, insbesondere Monitoren zum Fühlen und Messen von kardiovaskularen physiologischen Vorgängen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag FASTRAC

Markeneintragung: Die Markennummer 387961 gehört zu der Wortmarke «FASTRAC» von Sensormedics Corporation. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 387961 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 03. Oktober 2011 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 387961 gehört dem Inhaber Sensormedics Corporation 22705 Savi Ranch Parkway, 92687 Yorba Linda (CA) US. Sensormedics Corporation wird vertreten durch BOVARD AG Patent- und Markenanwälte, Optingenstrasse 16, 3000 Bern 25 CH.


Marke FASTRAC mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke FASTRAC, eingetragen durch Sensormedics Corporation, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.