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Bildmarke ALPHORN von Altherr Import/Export,Liliane ...


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Thurgau  TG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 16.12.1991

Bildmarke 387530

Details zur Marke ALPHORN ((fig.))

Gesuch Nr.

00491/1991

Bildmarke

ALPHORN ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

06.11.1991

Hinterlegungs­datum

23.01.1991

Eintragsänderung

16.12.1991

Ablauf Schutzfrist

23.01.2031

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 243 vom 16.12.1991

Nizza-Klassifikation Nr.

3, 5, 29

Inhaber

Altherr Import/Export,Liliane Knecht-Altherr
Salensteinerstrasse 27
8272 Ermatingen CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 3

Mittel zur Körper- und Schönheitspflege; pharmazeutische Erzeugnisse sowie Präparate für die Gesundheitspflege; diätetische Erzeugnisse für medizinische Zwecke, konserviertes, getrocknetes und gekochtes Obst und Gemüse; Gallerten (Gelees), Konfitüren.

Zusammenfassung zum Markeneintrag ALPHORN ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 387530 gehört zu der Bildmarke «-» von Altherr Import/Export,Liliane Knecht-Altherr. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 387530 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 04. Januar 2021 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 387530 gehört dem Inhaber Altherr Import/Export,Liliane Knecht-Altherr Salensteinerstrasse 27, 8272 Ermatingen CH. Der Inhaber Altherr Import/Export,Liliane Knecht-Altherr hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke ALPHORN ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke ALPHORN ((fig.)), eingetragen durch Altherr Import/Export,Liliane Knecht-Altherr, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.