Home  »  Meldung vom 29.08.2011  »  Marke SOMAVEN von Somapharm AG

Wortmarke SOMAVEN von Somapharm AG - Markeneintrag Nr. 387521


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zug  ZG (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 16.12.1991



Details zur Marke SOMAVEN

Gesuch Nr.

00481/1991

Wortmarke

SOMAVEN

Eintrag ins Markenregister

05.11.1991

Hinterlegungs­datum

23.01.1991

Eintragsänderung

16.12.1991

Ablauf Schutzfrist

23.01.2011

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 243 vom 16.12.1991

Nizza-Klassifikation Nr.

5

Löschdatum

29.08.2011

Inhaber

Somapharm AG
Schöngrund 14
6343 Rotkreuz CH
 

Vertreter

Reichmuth Trademark Agency GmbH
Gewerbestrasse 10, Postfach
4450 Sissach CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 5

Pharmazeutische und veterinärmedizinische Erzeugnisse sowie Präparate für die Gesundheitspflege; diätetische Erzeugnisse für medizinische Zwecke; Babykost; Pflaster, Verbandmaterial; Zahnfüllmittel und Abdruckmassen für zahnärztliche Zwecke; Desinfektionsmittel; Mittel zur Vertilgung von schädlichen Tieren; Fungizide, Herbizide.

Zusammenfassung zum Markeneintrag SOMAVEN

Markeneintragung: Die Markennummer 387521 gehört zu der Wortmarke «SOMAVEN» von Somapharm AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 387521 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 29. August 2011 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 387521 gehört dem Inhaber Somapharm AG Schöngrund 14, 6343 Rotkreuz CH. Somapharm AG wird vertreten durch Reichmuth Trademark Agency GmbH Gewerbestrasse 10, Postfach, 4450 Sissach CH.


Marke SOMAVEN mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke SOMAVEN, eingetragen durch Somapharm AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.