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Bildmarke IP.PI von Schweiz. Obstverband (Markenregister)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zug  ZG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 04.11.1991

Bildmarke 386254

Details zur Marke IP.PI ((fig.))

Gesuch Nr.

05203/1990

Bildmarke

IP.PI ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

04.10.1991

Hinterlegungs­datum

11.07.1990

Eintragsänderung

04.11.1991

Ablauf Schutzfrist

11.07.2030

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 213 vom 04.11.1991

Nizza-Klassifikation Nr.

31

Farbanspruch

grün und rot.

Inhaber

Schweiz. Obstverband
Baarerstrasse 88
6302 Zug CH
 

Vertreter

Advokatur Dr. Walder
Bärengasse 10
4800 Zofingen CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 31

Frisches Obst und Gemüse (vor allem Tafeläpfel) aus integrierter Produktion gemäss den Richtlinien der Schweizerischen Arbeitsgruppe für Integrierte Obstproduktion (SAIO) und des Reglementes über die Kennzeichnung von Schweizer Früchten aus integrierter Produktion (IP) des Schweizerischen Obstverbandes.

Zusammenfassung zum Markeneintrag IP.PI ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 386254 gehört zu der Bildmarke «-» von Schweiz. Obstverband. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 386254 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 15. Januar 2020 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 386254 gehört dem Inhaber Schweiz. Obstverband Baarerstrasse 88, 6302 Zug CH. Schweiz. Obstverband wird vertreten durch Advokatur Dr. Walder Bärengasse 10, 4800 Zofingen CH.


Marke IP.PI ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke IP.PI ((fig.)), eingetragen durch Schweiz. Obstverband, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.