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Bildmarke LEAKMASTER von C.I. Kasei Co., Ltd. ...


Land des Markeninhabers: Japan  JP (Land Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 23.10.1991

Bildmarke 386031

Details zur Marke LEAKMASTER ((fig.))

Gesuch Nr.

05199/1990

Bildmarke

LEAKMASTER ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

20.09.1991

Hinterlegungs­datum

19.08.1991

Eintragsänderung

23.10.1991

Ablauf Schutzfrist

19.08.2011

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 205 vom 23.10.1991

Nizza-Klassifikation Nr.

17

Löschdatum

26.03.2012

Inhaber

C.I. Kasei Co., Ltd.
18-1, Kyobashi 1-chome, Chuo-ku
Tokyo-to JP
 

Vertreter

E. Blum & Co. AG,Patent- und Markenanwälte VSP
Vorderberg 11
8044 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 17

Auf Kunstharz basierende pastenartige Verbindungen zur Verwendung als Dichtungen vorwiegend in Gebäuden zum Zwecke der wasserdichten Abdichtung von Fugen und Verbindungsstellen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag LEAKMASTER ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 386031 gehört zu der Bildmarke «-» von C.I. Kasei Co., Ltd.. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 386031 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 26. März 2012 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 386031 gehört dem Inhaber C.I. Kasei Co., Ltd. 18-1, Kyobashi 1-chome, Chuo-ku, Tokyo-to JP. C.I. Kasei Co., Ltd. wird vertreten durch E. Blum & Co. AG,Patent- und Markenanwälte VSP Vorderberg 11, 8044 Zürich CH.


Marke LEAKMASTER ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke LEAKMASTER ((fig.)), eingetragen durch C.I. Kasei Co., Ltd., basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.