Details zur Marke WORLD CUP '94 ((fig.))
Marken Nr.
Datenquelle
IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH
Gesuch Nr.
02510/1991
Bildmarke
WORLD CUP '94 ((fig.))
Eintrag ins Markenregister
10.09.1991
Hinterlegungsdatum
12.04.1991
Eintragsänderung
15.10.1991
Ablauf Schutzfrist
12.04.2011
Status Marke
gelöscht
Quelle
SHAB-Nr. 199 vom 15.10.1991
Nizza-Klassifikation Nr.
1, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 11, 12, 14, 16, 18, 20, 21, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34
Löschdatum
14.11.2011
Inhaber
Vertreter
FIFA-Strasse 20
8044 Zürich CH
Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation
Klasse 1
Chemische Erzeugnisse für fotografische Zwecke und lichtempfindliche, unbelichtete fotografische Filme. Kosmetische Produkte, insbesondere Seifen, Haarlotionen, Parfümerien, Kölnischwasser, Vor- und Nachrasur-Lotionen, Rasierkremen, Shampoos, Zahnpasta, Deodorantien und Antiperspirantien für den persönlichen Gebrauch. Schmiermittel, Motorenöle und Motorentreibstoffe. Pharmazeutische Präparate, Zusätze zu diätetischen Erzeugnissen, Pflaster, Verbandmaterial, einschliesslich elastischen Verbänden. Aus unedlen Metallen oder deren Legierungen hergestellte Schlüsselketten, Anhänger, Banknotenhalter, Anstecknadeln, Figurinen und Ornamente soweit in Klasse 6 enthalten. Elektrische Mixer, Waschmaschinen, elektrische Wäschetrockner und elektrische Geschirrspüler. Rasierapparate. Sonnenbrillen, Etuis und Kettchen für Sonnenbrillen; Magnete; Ton- und Videoaufnahme- und -wiedergabegeräte, Tonträger, Computer, Rechenmaschinen und Datenverarbeitungsgeräte, Lautsprecher, Videokameras, Kamerarecorder, Videobänder, Tonträger, Facsimileübertragungsgeräte, Telefone, Fotokopiermaschinen, fotografisches Ausrüstungsmaterial, nämlich Kameras, Projektoren, belichtete Filme, Blitzlampen, Batterien und Zubehör soweit in Klasse 9 enthalten. Taschenlampen, Tischlampen, Glühlampen und Beleuchtungsausrüstung, Kühlschränke, Heizgeräte, Air Conditioners, Luftreinigungsgeräte, Öfen, Herde und Mikrowellenöfen. Fahrräder, Motorräder, Automobile, Lastwagen, Lieferwagen, Flugzeuge und Boote; Automobilzubehör nämlich Sonnenblenden, Fixiervorrichtungen für Nummernschilder, Bodenmatten, Sitzkissen, Motorhauben-Ornamente, Gepäck- und Skiträger, Steuerradüberzüge und Raddeckel. Aus Edelmetallen hergestellter Schmuck, Uhren, Medaillons, Team- und Spieler-Anstecknadeln; Münzen. Aus Papier hergestellte Geschenkartikel und Partyartikel, nämlich Servietten, Tischdecken, Fantasiehüte, Tüten, Einladungskarten, Geschenkpapier; Tischdekorationen aller Art soweit in Klasse 16 enthalten, Tischsets, Krepp-Papier, Schreibpapier und Zubehör für die Schule, nämlich Mappen, Notizblöcke, Notizpapier, Schutzhüllen, Kugelschreiber, Kugelschreiber- und Bleistiftsets, Kalender, selbstklebendes Notizpapier, Posters, Glückwunschkarten, Schablonen, Aufbügeletiketten, Mal- und Zeichnungsbücher und -hefte, gedrucktes Lehrmaterial, Magazine, Bücher, Zeitungen im Zusammenhang mit Sportlern oder Sportanlässen, Strassenkarten, Spielkarten, Stossstangen-Kleber und Fotografien. Schirme, Sporttaschen, Rucksäcke, Tragtaschen, Brieftaschen, Geldbörsen. Aus Plastik hergestellte Erzeugnisse, nämlich Souvenirstatuetten und Anhänger, Schlüsselanhänger, Trophäen und Medaillons; Ansteckknöpfe. Trinkgefässe, Becher, Tassen und Gläser, Teller und Schüsseln, Untersätze, Flaschenöffner, Wasserflaschen, Kämme und Haarbürsten. Schlafsäcke, Fahnen, Wimpeln, Bettwäsche, Leintücher, Vorhänge, Draperien, Steppdecken und Bettüberwürfe, Hand- und Badetücher, Geschirr- und Gläsertücher, Küchenhandschuhe, Kissen und Decken zur Verwendung im Freien, Stofftaschentücher, Wandbehänge und Tischdecken. Hemden, Trikothemden, ärmellose Oberteile, T-Shirts, Shorts, Hosen, Pullover, Kappen, Hüte, Schals, Schirmmützen, Trainingsanzüge, Sweatshirts, Jacken, Uniformen, Krawatten, Arm- und Stirnbänder, Handschuhe, Schürzen, Lätzchen, Pyjamas, Strampelhosen und Kleinkinderspielanzüge, Socken und Strumpfwaren, Schuhe, Hosenträger. Flicken zum Aufbügeln oder Aufnähen, einschliesslich solcher aus gestickten Materialien, Krawattenhalter und Krawattennadeln (nicht aus Edelmetallen hergestellt). Bodenteppiche und Matten. Sportbälle, Brettspiele, kleine elektronische Spiele, Plüschpuppen und -tiere, Spielfahrzeuge, Puzzles, Windsäcke, Ballone aufblasbares Spielzeug, Fussballerausrüstung nämlich Bälle, Handschuhe und Knie-, Ellbogen- und Schulterschoner. Kartoffelchips, Getreidechips, verarbeitete Nüsse, Marmeladen, Konfitüren und Gelees, Joghurt, Speiseeis, Milchdrinks, gefrorenes Joghurt, Käse, Frucht- und Gemüsekonserven, Kaffee, Tee, Kakao, Cerealien, Brot, Backwaren, einschliesslich Kuchen, Bisquits und Crackers, Confiseriewaren und Reis. Tierfutter, frische Früchte und Gemüse, frische Blumen. Alkoholfreie Getränke, Sirupe und Pulver für die Herstellung alkoholfreier Getränke, Mineralwässer und kohlensäurehaltige Wässer, Frucht- und Gemüsesäfte und -getränke, Biere und «Ale». Weine. Feuerzeuge, Aschenbecher, Zigarettenetuis, Tabak und Streichhölzer.
Zusammenfassung zum Markeneintrag WORLD CUP '94 ((fig.))
Markeneintragung: Die Markennummer 385873 gehört zu der Bildmarke «-» von Fédération Internationale de Football Association (FIFA). Ausgestellt wurde die Marken Nr. 385873 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 14. November 2011 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.
Informationen zum Inhaber und Vertreter
Der Markeneintrag Nr. 385873 gehört dem Inhaber Fédération Internationale de Football Association (FIFA) FIFA-Strasse 20, 8044 Zürich CH. Fédération Internationale de Football Association (FIFA) wird vertreten durch FIFA Marketing & TV AG FIFA-Strasse 20, 8044 Zürich CH.
Marke WORLD CUP '94 ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)
Die Angaben zur Marke WORLD CUP '94 ((fig.)), eingetragen durch Fédération Internationale de Football Association (FIFA), basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.
ZH (Kanton Markeninhaber)
