Home  »  Meldung vom 30.05.2011  »  Marke CONVEX von Buss AG

Wortmarke CONVEX von Buss AG - Markeneintrag Nr. 385747


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Basel Stadt  BS (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 09.10.1991



Details zur Marke CONVEX

Gesuch Nr.

07829/1990

Wortmarke

CONVEX

Eintrag ins Markenregister

29.08.1991

Hinterlegungs­datum

29.10.1990

Eintragsänderung

09.10.1991

Ablauf Schutzfrist

29.10.2010

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 195 vom 09.10.1991

Nizza-Klassifikation Nr.

7, 11

Löschdatum

30.05.2011

Inhaber

Buss AG
Lautengartenstrasse 7
4052 Basel CH
 

Vertreter

Rottmann, Zimmermann +,Partner AG
Glattalstrasse 37
8052 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 7

Trockner und Kühler für staub-, pulver- und granulatförmige Feststoffe; Einrichtungen zur Trennung von staub-, pulver- und granulatförmigen Feststoffen aus Flüssigkeiten und/oder Gasen; Einrichtungen zur Durchführung von thermischen und mechanischen Trennverfahren zwischen Feststoffen, Flüssigkeiten und Gasen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag CONVEX

Markeneintragung: Die Markennummer 385747 gehört zu der Wortmarke «CONVEX» von Buss AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 385747 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 30. Mai 2011 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 385747 gehört dem Inhaber Buss AG Lautengartenstrasse 7, 4052 Basel CH. Buss AG wird vertreten durch Rottmann, Zimmermann +,Partner AG Glattalstrasse 37, 8052 Zürich CH.


Marke CONVEX mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke CONVEX, eingetragen durch Buss AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.