Home  »  Meldung vom 26.01.2024  »  BEN & JERRY\'S ICE CREAM von Unilever IP Holdings B.V.

Bildmarke BEN & JERRY\'S ICE CREAM von Unilever IP ...


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Bern  BE (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 02.10.1991

Bildmarke 385592

Details zur Marke BEN & JERRY\'S ICE CREAM ((fig.))

Gesuch Nr.

05390/1990

Bildmarke

BEN & JERRY\'S ICE CREAM ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

27.08.1991

Hinterlegungs­datum

17.07.1990

Eintragsänderung

02.10.1991

Ablauf Schutzfrist

17.07.2030

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 190 vom 02.10.1991

Nizza-Klassifikation Nr.

30

Inhaber

Unilever IP Holdings B.V.
Weena 455
3013 AL Rotterdam CH
 

Vertreter

Baker McKenzie Switzerland AG
Holbeinstrasse 30
8034 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 30

Speiseeis und gefrorene Molkereiprodukte.

Zusammenfassung zum Markeneintrag BEN & JERRY\'S ICE CREAM ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 385592 gehört zu der Bildmarke «-» von Unilever IP Holdings B.V.. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 385592 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 25. Januar 2024 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 385592 gehört dem Inhaber Unilever IP Holdings B.V. Weena 455, 3013 AL Rotterdam CH. Unilever IP Holdings B.V. wird vertreten durch Baker McKenzie Switzerland AG Holbeinstrasse 30, 8034 Zürich CH.


Marke BEN & JERRY\'S ICE CREAM ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke BEN & JERRY\'S ICE CREAM ((fig.)), eingetragen durch Unilever IP Holdings B.V., basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.