Home  »  Meldung vom 28.02.2011  »  Marke SYNJECT von Syntex Pharm AG

Wortmarke SYNJECT von Syntex Pharm AG - Markeneintrag Nr. 385057


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zug  ZG (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 10.09.1991



Details zur Marke SYNJECT

Gesuch Nr.

05509/1990

Wortmarke

SYNJECT

Eintrag ins Markenregister

14.08.1991

Hinterlegungs­datum

23.07.1990

Eintragsänderung

10.09.1991

Ablauf Schutzfrist

23.07.2010

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 174 vom 10.09.1991

Nizza-Klassifikation Nr.

5

Löschdatum

28.02.2011

Inhaber

Syntex Pharm AG
Neugasse 23
6300 Zug CH
 

Vertreter

F. Hoffmann-La Roche AG
Grenzacherstrasse 124
4002 Basel CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 5

Pharmazeutische und veterinärmedizinische Erzeugnisse sowie Präparate für die Gesundheitspflege; diätetische Erzeugnisse für medizinische Zwecke, Babykost; Pflaster, Verbandmaterial; Zahnfüllmittel und Abdruckmassen für zahnärztliche Zwecke; Desinfektionsmittel, Mittel zur Vertilgung von schädlichen Tieren; Fungizide, Herbizide.

Zusammenfassung zum Markeneintrag SYNJECT

Markeneintragung: Die Markennummer 385057 gehört zu der Wortmarke «SYNJECT» von Syntex Pharm AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 385057 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 28. Februar 2011 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 385057 gehört dem Inhaber Syntex Pharm AG Neugasse 23, 6300 Zug CH. Syntex Pharm AG wird vertreten durch F. Hoffmann-La Roche AG Grenzacherstrasse 124, 4002 Basel CH.


Marke SYNJECT mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke SYNJECT, eingetragen durch Syntex Pharm AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.