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Bildmarke D-PAK von Elopak Systems AG (Markenregister)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 09.09.1991

Bildmarke 384994

Details zur Marke D-PAK ((fig.))

Gesuch Nr.

00459/1991

Bildmarke

D-PAK ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

07.08.1991

Hinterlegungs­datum

05.07.1991

Eintragsänderung

09.09.1991

Ablauf Schutzfrist

05.07.2011

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 173 vom 09.09.1991

Nizza-Klassifikation Nr.

6, 7, 9, 16, 20

Löschdatum

06.02.2012

Inhaber

Elopak Systems AG
Cherstrasse 4
8152 Glattbrugg CH
 

Vertreter

Dr. Egbert Wilms,Rechtsanwalt
Sempacherstrasse 12
8032 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 6

Maschinen für die Herstellung und für Beschichtung von Pappkarton und Papier, Abfüllmaschinen, Verpackungsmaschinen, Papier, Karton, hieraus hergestellte Produkte, für das Verpacken von Lebensmitteln jeglicher Art sowie für Oele und Seife, Transportbehälter, Messgeräte.

Zusammenfassung zum Markeneintrag D-PAK ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 384994 gehört zu der Bildmarke «-» von Elopak Systems AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 384994 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 06. Februar 2012 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 384994 gehört dem Inhaber Elopak Systems AG Cherstrasse 4, 8152 Glattbrugg CH. Elopak Systems AG wird vertreten durch Dr. Egbert Wilms,Rechtsanwalt Sempacherstrasse 12, 8032 Zürich CH.


Marke D-PAK ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke D-PAK ((fig.)), eingetragen durch Elopak Systems AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.