Home  »  Meldung vom 18.04.2011  »  Marke SANDOVISION von Novartis AG

Wortmarke SANDOVISION von Novartis AG - Markeneintrag Nr. 384484


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Basel Stadt  BS (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 19.08.1991



Details zur Marke SANDOVISION

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

06768/1990

Wortmarke

SANDOVISION

Eintrag ins Markenregister

11.07.1991

Hinterlegungs­datum

14.09.1990

Eintragsänderung

19.08.1991

Ablauf Schutzfrist

14.09.2010

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 158 vom 19.08.1991

Nizza-Klassifikation Nr.

9, 16

Löschdatum

18.04.2011

Inhaber

Novartis AG
4002 Basel CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 9

Wissenschaftliche, elektrische, fotografische, optische und Filmapparate und Instrumente zu Unterrichtszwecken; Druckschriften, Zeitungen und Zeitschriften, Bücher, Fotografien, Tonbänder und Filme, Lehr- und Unterrichtsmittel, alle für die Chemie, Pharmazie, Medizin, Veterinärmedizin, Gesundheitspflege, Chirurgie, Zahnpflege, Naturwissenschaften sowie die Forschung auf diesen Gebieten.

Zusammenfassung zum Markeneintrag SANDOVISION

Markeneintragung: Die Markennummer 384484 gehört zu der Wortmarke «SANDOVISION» von Novartis AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 384484 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 18. April 2011 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 384484 gehört dem Inhaber Novartis AG 4002 Basel CH. Der Inhaber Novartis AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke SANDOVISION mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke SANDOVISION, eingetragen durch Novartis AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.