Home  »  Meldung vom 25.03.2021  »  Marke SUPERISOLIT von STEINAG Rozloch AG

Wortmarke SUPERISOLIT von STEINAG Rozloch AG - ... 384363


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Nidwalden  NW (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 15.08.1991



Details zur Marke SUPERISOLIT

Gesuch Nr.

06463/1990

Wortmarke

SUPERISOLIT

Eintrag ins Markenregister

09.07.1991

Hinterlegungs­datum

29.08.1990

Eintragsänderung

15.08.1991

Ablauf Schutzfrist

29.08.2020

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 156 vom 15.08.1991

Nizza-Klassifikation Nr.

19

Löschdatum

24.03.2021

Inhaber

STEINAG Rozloch AG
Rozloch, Postfach 262
6362 Stansstad CH
 

Vertreter

Troller Hitz Troller, Rechtsanwälte
Schweizerhofquai 2, Postfach
6002 Luzern CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 19

Fugenloser Stallbodenüberzug in Pulverform für Schweine- und Viehstallungen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag SUPERISOLIT

Markeneintragung: Die Markennummer 384363 gehört zu der Wortmarke «SUPERISOLIT» von STEINAG Rozloch AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 384363 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 24. März 2021 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 384363 gehört dem Inhaber STEINAG Rozloch AG Rozloch, Postfach 262, 6362 Stansstad CH. STEINAG Rozloch AG wird vertreten durch Troller Hitz Troller, Rechtsanwälte Schweizerhofquai 2, Postfach, 6002 Luzern CH.


Marke SUPERISOLIT mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke SUPERISOLIT, eingetragen durch STEINAG Rozloch AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.