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Wortmarke SERAMIS von Robert Victor Neher AG - ... 383068


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Thurgau  TG (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 18.06.1991



Details zur Marke SERAMIS

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

08107/1990

Wortmarke

SERAMIS

Eintrag ins Markenregister

08.05.1991

Hinterlegungs­datum

08.11.1990

Eintragsänderung

18.06.1991

Ablauf Schutzfrist

08.11.2010

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 115 vom 18.06.1991

Nizza-Klassifikation Nr.

16, 17

Löschdatum

13.06.2011

Inhaber

Robert Victor Neher AG
Finkernstrasse 34
8280 Kreuzlingen CH
 

Vertreter

Alusuisse-Lonza Services AG

8212 Neuhausen am Rheinfall CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 16

Kunststoffolien, Kunststoffolienverbunde und Kunststofflaminate, enthaltend Oberflächen und/oder Zwischenschichten aus keramischen und/oder oxidischen Werkstoffen, Packstoffe hergestellt aus oder unter Verwendung genannter Folien oder Laminate.

Zusammenfassung zum Markeneintrag SERAMIS

Markeneintragung: Die Markennummer 383068 gehört zu der Wortmarke «SERAMIS» von Robert Victor Neher AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 383068 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 13. Juni 2011 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 383068 gehört dem Inhaber Robert Victor Neher AG Finkernstrasse 34, 8280 Kreuzlingen CH. Robert Victor Neher AG wird vertreten durch Alusuisse-Lonza Services AG 8212 Neuhausen am Rheinfall CH.


Marke SERAMIS mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke SERAMIS, eingetragen durch Robert Victor Neher AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.