Home  »  Meldung vom 23.01.2020  »  Marke STERLING von Cabot Corporation

Wortmarke STERLING von Cabot Corporation - Markeneintrag Nr. 382908


Land des Markeninhabers: USA Vereinigte Staaten von Amerika  US (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 10.06.1991



Details zur Marke STERLING

Gesuch Nr.

02654/1990

Wortmarke

STERLING

Eintrag ins Markenregister

14.05.1991

Hinterlegungs­datum

10.03.1990

Eintragsänderung

10.06.1991

Ablauf Schutzfrist

10.03.2030

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 109 vom 10.06.1991

Nizza-Klassifikation Nr.

1

Inhaber

Cabot Corporation
Two Seaport Lane, Suite 1300
Boston, Massachusetts 02210-2019 US
 

Vertreter

Kirker & Cie SA, Conseils en Marques
Rue de Genève 122, Case Postale 153
1226 Thônex CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 1

Kohlenschwarz für den allgemeinen Gebrauch in der Industrie; und Kohlenschwarz zur Verwendung bei der Herstellung von Tinten.

Zusammenfassung zum Markeneintrag STERLING

Markeneintragung: Die Markennummer 382908 gehört zu der Wortmarke «STERLING» von Cabot Corporation. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 382908 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 22. Januar 2020 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 382908 gehört dem Inhaber Cabot Corporation Two Seaport Lane, Suite 1300, Boston, Massachusetts 02210-2019 US. Cabot Corporation wird vertreten durch Kirker & Cie SA, Conseils en Marques Rue de Genève 122, Case Postale 153, 1226 Thônex CH.


Marke STERLING mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke STERLING, eingetragen durch Cabot Corporation, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.