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Bildmarke NAEGELI ((fig.)) von Nägeli Swiss AG - ... 382880


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Thurgau  TG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Bildmarke 382880

Details zur Marke NAEGELI ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

00563/1991

Bildmarke

NAEGELI ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

13.05.1991

Hinterlegungs­datum

28.01.1991

Ablauf Schutzfrist

28.01.2031

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

6, 16, 17

Inhaber

Nägeli Swiss AG
Seestrasse 4
8594 Güttingen CH
 

Vertreter

GACHNANG AG,Patentanwälte
Badstrasse 5, Postfach
8501 Frauenfeld CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 6

Metallwaren, Stanzteile, Stahlkugeln, Baumscheren sowie Zubehör soweit in Klasse 6 enthalten. Druckschriften für das Gebiet der Informatik. Faserverstärkte Bauteile sowie Zubehör soweit in Klasse 17 enthalten.

Zusammenfassung zum Markeneintrag NAEGELI ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 382880 gehört zu der Bildmarke «NAEGELI ((fig.))» von Nägeli Swiss AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 382880 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 382880 gehört dem Inhaber Nägeli Swiss AG Seestrasse 4, 8594 Güttingen CH. Nägeli Swiss AG wird vertreten durch GACHNANG AG,Patentanwälte Badstrasse 5, Postfach, 8501 Frauenfeld CH.


Marke NAEGELI ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke NAEGELI ((fig.)), eingetragen durch Nägeli Swiss AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.