Home  »  Meldung vom 28.08.2025  »  Marke Solomatic ((fig.)) von Griesser Holding AG

Bildmarke Solomatic ((fig.)) von Griesser Holding AG - ... 382051


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Thurgau  TG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Bildmarke 382051

Details zur Marke Solomatic ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

08236/1990

Bildmarke

Solomatic ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

12.03.1991

Hinterlegungs­datum

12.11.1990

Ablauf Schutzfrist

12.11.2030

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

6, 19

Inhaber

Griesser Holding AG
Tänikonerstrasse 3
8355 Aadorf CH
 

Vertreter

GACHNANG AG,Patentanwälte
Badstrasse 5, Postfach
8501 Frauenfeld CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 6

Lamellenstoren mit einem einzigen Bedienungsorgan, soweit in Klassen 6 und 19 enthalten.

Zusammenfassung zum Markeneintrag Solomatic ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 382051 gehört zu der Bildmarke «Solomatic ((fig.))» von Griesser Holding AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 382051 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 382051 gehört dem Inhaber Griesser Holding AG Tänikonerstrasse 3, 8355 Aadorf CH. Griesser Holding AG wird vertreten durch GACHNANG AG,Patentanwälte Badstrasse 5, Postfach, 8501 Frauenfeld CH.


Marke Solomatic ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke Solomatic ((fig.)), eingetragen durch Griesser Holding AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.