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Bildmarke SQS ((fig.)) von Schweizerische Vereinigung für ... 382004


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Bern  BE (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 22.04.1991

Bildmarke 382004

Details zur Marke SQS ((fig.))

Gesuch Nr.

06037/1990

Bildmarke

SQS ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

07.03.1991

Hinterlegungs­datum

14.08.1990

Eintragsänderung

22.04.1991

Ablauf Schutzfrist

14.08.2030

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34

 

Vertreter

FMP Fuhrer Marbach & Partner
Konsumstrasse 16 A, Postfach
3000 Bern 14 CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 1

Chemische Erzeugnisse für gewerbliche, wissenschaftliche, fotografische, land-, garten- und forstwirtschaftliche Zwecke; Kunstharze im Rohzustand, Kunststoffe im Rohzustand; Düngemittel; Feuerlöschmittel; Mittel zum Härten und Löten von Metallen; chemische Erzeugnisse zum Frischhalten und Haltbarmachen von Lebensmitteln; Gerbmittel; Klebstoffe für gewerbliche Zwecke. Farben, Firnisse, Lacke; Rostschutzmittel, Holzkonservierungsmittel; Färbemittel; Beizen; Naturharze im Rohzustand; Blattmetalle und Metalle in Pulverform für Maler, Dekorateure, Drucker und Künstler. Wasch- und Bleichmittel; Putz-, Polier-, Fettentfernungs- und Schleifmittel; Seifen; Parfümerien; ätherische Oele, Mittel zur Körper- und Schönheitspflege, Haarwässer; Zahnputzmittel. Technische Oele und Fette; Schmiermittel; Staubabsorbierungs-, Staubbenetzungs- und Staubbindemittel; Brennstoffe (einschliesslich Motorentreibstoffe) und Leuchtstoffe; Kerzen, Dochte. Pharmazeutische und veterinärmedizinische Erzeugnisse sowie Präparate für die Gesundheitspflege; diätetische Erzeugnisse für medizinische Zwecke; Babykost; Pflaster, Verbandmaterial; Zahnfüllmittel und Abdruckmassen für zahnärztliche Zwecke; Desinfektionsmittel; Mittel zur Vertilgung von schädlichen Tieren; Fungizide, Herbizide. Unedle Metalle und deren Legierungen; Baumaterialien aus Metall; transportable Bauten aus Metall; Schienenbaumaterial aus Metall; Kabel und Drähte aus Metall (nicht für elektrische Zwecke); Schlosserwaren und Kleineisenwaren; Metallrohre; Geldschränke; Waren aus Metall, soweit sie in Klasse 6 enthalten sind; Erze. Maschinen soweit in Klasse 7 enthalten und Werkzeugmaschinen; Motoren (ausgenommen Motoren für Landfahrzeuge); Kupplungen und Treibriemen (ausgenommen solche für Landfahrzeuge); landwirtschaftliche Geräte; Brutapparate für Eier. Handbetätigte Werkzeuge und Geräte; Messerschmiedewaren, Gabeln und Löffel; Hieb- und Stichwaffen; Rasierapparate. Wissenschaftliche, Schiffahrts-, Vermessungs-, elektrische soweit in Klasse 9 enthalten, fotografische, Film-, optische, Wäge-, Mess-, Signal-, Kontroll-, Rettungs- und Unterrichtsapparate und -instrumente; Geräte zur Aufzeichnung, Uebertragung und Wiedergabe von Ton und Bild; Magnetaufzeichnungsträger, Schallplatten; Verkaufsautomaten und Mechaniken für geldbetätigte Apparate; Registrierkassen, Rechenmachinen und Datenverarbeitungsgeräte und -anlagen; Feuerlöschgeräte. Chirurgische, ärztliche, zahn- und tierärztliche Instrumente und Apparate, künstliche Gliedmassen, Augen und Zähne, orthopädische Artikel; chirurgisches Nahtmaterial. Beleuchtungs-, Heizungs-, Dampferzeugungs-, Koch-, Kühl-, Trocken-, Lüftungs- und Wasserleitungsgeräte sowie sanitäre Anlagen. Fahrzeuge; Apparate zur Beförderung auf dem Lande, in der Luft oder im Wasser. Schusswaffen; Munition und Geschosse; Sprengstoffe; Feuerwerkskörper. Edelmetalle und deren Legierungen sowie daraus hergestellte oder damit plattierte Waren, Juwelierwaren, Schmuckwaren, Edelsteine; Uhren und Zeitmessinstrumente. Musikinstrumente. Papier, Pappe (Karton) und Waren aus diesen Materialien, soweit sie in Klasse 16 enthalten sind; Druckereierzeugnisse; Buchbinderartikel; Fotografien, Schreibwaren; Klebestoffe für Papierbedarfsartikel; Pinsel; Schreibmaschinen und Büroartikel (ausgenommen Möbel); Lehr- und Unterrichtsmittel (ausgenommen Apparate); Verpackungsmaterial aus Kunststoff, soweit es in Klasse 16 enthalten ist; Spielkarten; Drucklettern; Druckstöcke. Kautschuk, Guttapercha, Gummi, Asbest, Glimmer und Waren daraus, soweit sie in Klasse 17 enthalten sind; Waren aus Kunststoffen (Halbfabrikate); Dichtungs-, Packungs- und Isoliermaterial; Schläuche (nicht aus Metall). Leder und Lederimitationen sowie Waren daraus, soweit sie in Klasse 18 enthalten sind; Häute und Felle; Reise- und Handkoffer; Regenschirme, Sonnenschirme und Spazierstöcke; Peitschen; Pferdegeschirre und Sattlerwaren. Baumaterialien (nicht aus Metall); Rohre (nicht aus Metall) für Bauzwecke; Asphalt, Pech und Bitumen; transportable Bauten (nicht aus Metall); Denkmäler (nicht aus Metall). Möbel, Spiegel, Rahmen; Waren, soweit sie in Klasse 20 enthalten sind, aus Holz, Kork, Rohr, Binsen, Weide, Horn, Knochen, Elfenbein, Fischbein, Schildpatt, Bernstein, Perlmutter, Meerschaum und deren Ersatzstoffen oder aus Kunststoffen. Geräte und Behälter für Haushalt und Küche (nicht aus Edelmetall oder plattiert) soweit in Klasse 21 enthalten; Kämme und Schwämme; Bürsten (mit Ausnahme von Pinseln); Bürstenmachermaterialien; Putzzeug; Stahlspäne, rohes oder teilweise bearbeitetes Glas (mit Ausnahme von Bauglas); Glaswaren, Porzellan und Steingut, soweit sie in Klasse 21 enthalten sind. Seile, Bindfaden, Netze, Zelte, Planen, Segel, Säcke soweit sie in Klasse 22 enthalten sind; Polsterfüllstoffe (ausser aus Kautschuk oder Kunststoffen); rohe Gespinstfasern. Garn und Fäden für textile Zwecke. Webstoffe und Textilwaren, soweit sie in Klasse 24 enthalten sind; Bett- und Tischdecken. Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen. Spitzen und Stickereien, Bänder und Schnürbänder; Knöpfe, Haken und Oesen, Nadeln; künstliche Blumen. Teppiche, Fussmatten, Matten, Linoleum und andere Bodenbeläge; Tapeten (ausgenommen aus textilem Material). Spiele, Spielzeug; Turn- und Sportartikel, soweit sie in Klasse 28 enthalten sind; Christbaumschmuck. Fleisch, Fisch, Geflügel und Wild; Fleischextrakte; konserviertes, getrocknetes und gekochtes Obst und Gemüse; Gallerten (Gelees), Konfitüren; Eier, Milch und Milchprodukte; Speiseöle und -fette; Salatsaucen; Konserven. Kaffee, Tee, Kakao, Zukker, Reis, Tapioka, Sago, Kaffee-Ersatzmittel; Mehle und Getreidepräparate; Brot, feine Backwaren und Konditorwaren, Speiseeis; Honig, Melassesirup; Hefe, Backpulver, Salz, Senf, Essig, Saucen (ausgenommen Salatsaucen); Gewürze, Kühleis. Land-, garten- und forstwirtschaftliche Erzeugnisse sowie Samenkörner, lebende Tiere; frisches Obst und Gemüse; Sämereien, lebende Pflanzen und natürliche Blumen; Futtermittel, Malz. Biere; Mineralwässer und kohlensäurehaltige Wässer und andere alkoholfreie Getränke; Fruchtgetränke und Fruchtsäfte; Sirupe und andere Präparate für die Zubereitung von Getränken. Alkoholische Getränke (ausgenommen Biere). Tabak; Raucherartikel; Streichhölzer.



Zusammenfassung zum Markeneintrag SQS ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 382004 gehört zu der Bildmarke «SQS ((fig.))» von Schweizerische Vereinigung für Qualitäts-,und Management-Systeme (SQS). Ausgestellt wurde die Marken Nr. 382004 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 22. April 1991 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 382004 gehört dem Inhaber Schweizerische Vereinigung für Qualitäts-,und Management-Systeme (SQS) Bernstrasse 103, 3052 Zollikofen CH. Schweizerische Vereinigung für Qualitäts-,und Management-Systeme (SQS) wird vertreten durch FMP Fuhrer Marbach & Partner Konsumstrasse 16 A, Postfach, 3000 Bern 14 CH.


Marke SQS ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke SQS ((fig.)), eingetragen durch Schweizerische Vereinigung für Qualitäts-,und Management-Systeme (SQS), basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.