Home  »  Meldung vom 21.02.2011  »  Marke EXPLANTATOR PERCUSSION 2 von IMT Integral Medizintechnik AG

EXPLANTATOR PERCUSSION 2 (381375)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Nidwalden  NW (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 22.03.1991



Details zur Marke EXPLANTATOR PERCUSSION 2

Gesuch Nr.

05437/1990

Wortmarke

EXPLANTATOR PERCUSSION 2

Eintrag ins Markenregister

04.02.1991

Hinterlegungs­datum

19.07.1990

Eintragsänderung

22.03.1991

Ablauf Schutzfrist

19.07.2010

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 57 vom 22.03.1991

Nizza-Klassifikation Nr.

10

Löschdatum

21.02.2011

Inhaber

IMT Integral Medizintechnik AG
Stationsstrasse 33
6373 Ennetbürgen CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 10

Chirurgisch-orthopädische Maschine zur maschinellen Extraktion von Knochenmarknägeln.

Zusammenfassung zum Markeneintrag EXPLANTATOR PERCUSSION 2

Markeneintragung: Die Markennummer 381375 gehört zu der Wortmarke «EXPLANTATOR PERCUSSION 2» von IMT Integral Medizintechnik AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 381375 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 21. Februar 2011 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 381375 gehört dem Inhaber IMT Integral Medizintechnik AG Stationsstrasse 33, 6373 Ennetbürgen CH. Der Inhaber IMT Integral Medizintechnik AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke EXPLANTATOR PERCUSSION 2 mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke EXPLANTATOR PERCUSSION 2, eingetragen durch IMT Integral Medizintechnik AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.