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Wortmarke AQUALANCER von Kabushiki Kaisha,Iseki Kaihatsu ... 380643


Land des Markeninhabers: Japan  JP (Land Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 04.02.1991



Details zur Marke AQUALANCER

Gesuch Nr.

02425/1990

Wortmarke

AQUALANCER

Eintrag ins Markenregister

08.01.1991

Hinterlegungs­datum

28.03.1990

Eintragsänderung

04.02.1991

Ablauf Schutzfrist

28.03.2010

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 23 vom 04.02.1991

Nizza-Klassifikation Nr.

7

Löschdatum

01.11.2010

Inhaber

Kabushiki Kaisha,Iseki Kaihatsu Koki
31-6, Yoyogi 4-chome, Shibuya-ku
Tokyo JP
 

Vertreter

R.A. Egli & Co.,Patentanwälte
Horneggstrasse 4
8008 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 7

Baumaschinen, insbesondere hydraulische Maschinen zum Schneiden von Hartmaterialien, wie z.B. Beton, Gestein und Metall, sowie deren Teile.

Zusammenfassung zum Markeneintrag AQUALANCER

Markeneintragung: Die Markennummer 380643 gehört zu der Wortmarke «AQUALANCER» von Kabushiki Kaisha,Iseki Kaihatsu Koki. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 380643 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 01. November 2010 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 380643 gehört dem Inhaber Kabushiki Kaisha,Iseki Kaihatsu Koki 31-6, Yoyogi 4-chome, Shibuya-ku, Tokyo JP. Kabushiki Kaisha,Iseki Kaihatsu Koki wird vertreten durch R.A. Egli & Co.,Patentanwälte Horneggstrasse 4, 8008 Zürich CH.


Marke AQUALANCER mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke AQUALANCER, eingetragen durch Kabushiki Kaisha,Iseki Kaihatsu Koki, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.