Home  »  Meldung vom 28.03.2011  »  Marke GAMMAFAX von Gammalink

Wortmarke GAMMAFAX von Gammalink - Markeneintrag Nr. 379878


Land des Markeninhabers: USA Vereinigte Staaten von Amerika  US (Land Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 04.01.1991



Details zur Marke GAMMAFAX

Gesuch Nr.

06301/1990

Wortmarke

GAMMAFAX

Eintrag ins Markenregister

06.12.1990

Hinterlegungs­datum

24.08.1990

Eintragsänderung

04.01.1991

Ablauf Schutzfrist

24.08.2010

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 2 vom 04.01.1991

Nizza-Klassifikation Nr.

9, 16

Löschdatum

28.03.2011

Inhaber

Gammalink
1214 Chesapeake Terrace
94089 Sunnyvale (CA) US
 

Vertreter

A.W. Metz & Co. AG
Hottingerstrasse 14
8024 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 9

Datenverarbeitungs- und Datenübermittlungsapparate und -geräte; Computer und Computersoftware; elektrische und elektronische Apparate und Geräte; Teile und Zubehör für obige Waren soweit in Klssse 9 enthalten; Bücher und Handbücher.

Zusammenfassung zum Markeneintrag GAMMAFAX

Markeneintragung: Die Markennummer 379878 gehört zu der Wortmarke «GAMMAFAX» von Gammalink. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 379878 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 28. März 2011 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 379878 gehört dem Inhaber Gammalink 1214 Chesapeake Terrace, 94089 Sunnyvale (CA) US. Gammalink wird vertreten durch A.W. Metz & Co. AG Hottingerstrasse 14, 8024 Zürich CH.


Marke GAMMAFAX mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke GAMMAFAX, eingetragen durch Gammalink, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.