Home  »  Meldung vom 28.06.2010  »  Marke DARAY von Lewis Spring Products Limited

Wortmarke DARAY von Lewis Spring Products Limited - ... 379847


Land des Markeninhabers: Grossbritannien  GB (Land Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 03.01.1991



Details zur Marke DARAY

Gesuch Nr.

08867/1989

Wortmarke

DARAY

Eintrag ins Markenregister

06.12.1990

Hinterlegungs­datum

25.11.1989

Eintragsänderung

03.01.1991

Ablauf Schutzfrist

25.11.2009

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 1 vom 03.01.1991

Nizza-Klassifikation Nr.

9, 11

Löschdatum

28.06.2010

Inhaber

Lewis Spring Products Limited
Resilient Works, Studley Road
Redditch (Worcs) GB
 

Vertreter

Bovard AG,Patentanwälte
Optingenstrasse 16
3000 Bern 25 CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 9

Elektrisches Installationsmaterial, elektrische Lampen, Gaslampen und Petrollampen, sowie Montage- und Ersatz-Teile zu diesen Waren soweit in den Klassen 9 und 11 enthalten.

Zusammenfassung zum Markeneintrag DARAY

Markeneintragung: Die Markennummer 379847 gehört zu der Wortmarke «DARAY» von Lewis Spring Products Limited. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 379847 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 28. Juni 2010 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 379847 gehört dem Inhaber Lewis Spring Products Limited Resilient Works, Studley Road, Redditch (Worcs) GB. Lewis Spring Products Limited wird vertreten durch Bovard AG,Patentanwälte Optingenstrasse 16, 3000 Bern 25 CH.


Marke DARAY mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke DARAY, eingetragen durch Lewis Spring Products Limited, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.