Home  »  Meldung vom 19.11.2021  »  Marke OSHO REBALANCING von Osho International Foundation

Wortmarke OSHO REBALANCING von Osho International ... 379766


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 27.12.1990



Details zur Marke OSHO REBALANCING

Gesuch Nr.

09397/1989

Wortmarke

OSHO REBALANCING

Eintrag ins Markenregister

30.11.1990

Hinterlegungs­datum

11.10.1990

Eintragsänderung

27.12.1990

Ablauf Schutzfrist

11.10.2030

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 250 vom 27.12.1990

Nizza-Klassifikation Nr.

9, 16

Inhaber

Osho International Foundation
Bahnhofstrasse 52
8001 Zürich CH
 

Vertreter

Isler & Pedrazzini AG
Postfach
8027 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 9

Bücher, Lehr- und Unterrichtsmittel, Druckschriften, Unterrichtsapparate und Instrumente.

Zusammenfassung zum Markeneintrag OSHO REBALANCING

Markeneintragung: Die Markennummer 379766 gehört zu der Wortmarke «OSHO REBALANCING» von Osho International Foundation. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 379766 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 18. November 2021 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 379766 gehört dem Inhaber Osho International Foundation Bahnhofstrasse 52, 8001 Zürich CH. Osho International Foundation wird vertreten durch Isler & Pedrazzini AG Postfach, 8027 Zürich CH.


Marke OSHO REBALANCING mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke OSHO REBALANCING, eingetragen durch Osho International Foundation, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.