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Bildmarke Rancho von Läser-Lederwaren AG (Markenregister)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 20.12.1990

Bildmarke 379707

Details zur Marke Rancho ((fig.))

Gesuch Nr.

02551/1990

Bildmarke

Rancho ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

30.11.1990

Hinterlegungs­datum

29.03.1990

Eintragsänderung

20.12.1990

Ablauf Schutzfrist

29.03.2010

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 248 vom 20.12.1990

Nizza-Klassifikation Nr.

9, 16, 18, 34

Löschdatum

01.11.2010

Inhaber

Läser-Lederwaren AG
Birgistrasse 7
8304 Wallisellen CH
 

Vertreter

Schneider Feldmann AG,Patent- und Markenanwälte
Beethovenstrasse 49, Postfach 2792
8022 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 9

Aus Rindsleder gefertigte Kleinlederwaren, nämlich Portemonnaies, Brieftaschen, Schlüsseletuis, ledergebundene Agenden, Schreibmappen, Brillen- und Zagarettenetuis, Aktentaschen, Handtaschen und Gürteltaschen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag Rancho ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 379707 gehört zu der Bildmarke «-» von Läser-Lederwaren AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 379707 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 01. November 2010 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 379707 gehört dem Inhaber Läser-Lederwaren AG Birgistrasse 7, 8304 Wallisellen CH. Läser-Lederwaren AG wird vertreten durch Schneider Feldmann AG,Patent- und Markenanwälte Beethovenstrasse 49, Postfach 2792, 8022 Zürich CH.


Marke Rancho ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Rancho ((fig.)), eingetragen durch Läser-Lederwaren AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.