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Wortmarke GLYCOPHOS von Fresenius Kabi AB - Markeneintrag ... 379680


Land des Markeninhabers: Schweden  SE (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 18.12.1990



Details zur Marke GLYCOPHOS

Gesuch Nr.

08656/1989

Wortmarke

GLYCOPHOS

Eintrag ins Markenregister

28.11.1990

Hinterlegungs­datum

23.11.1989

Eintragsänderung

18.12.1990

Ablauf Schutzfrist

23.11.2029

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

5

Inhaber

Fresenius Kabi AB
Rapsgatan
751 74 Uppsala SE
 

Vertreter

WEINMANN ZIMMERLI
Carmenstrasse 28
8032 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 5

Pharmazeutische und veterinärmedizinische Erzeugnisse sowie Präparate für die Gesundheitspflege; diätetische Erzeugnisse für medizinische Zwecke, Babykost; Pflaster, Verbandmaterial; Zahnfüllmittel und Abdruckmassen für zahnärztliche Zwecke; Desinfektionsmittel, Mittel zur Vertilgung von schädlichen Tieren; Fungizide, Herbizide.

Zusammenfassung zum Markeneintrag GLYCOPHOS

Markeneintragung: Die Markennummer 379680 gehört zu der Wortmarke «GLYCOPHOS» von Fresenius Kabi AB. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 379680 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 18. Dezember 1990 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 379680 gehört dem Inhaber Fresenius Kabi AB Rapsgatan, 751 74 Uppsala SE. Fresenius Kabi AB wird vertreten durch WEINMANN ZIMMERLI Carmenstrasse 28, 8032 Zürich CH.


Marke GLYCOPHOS mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke GLYCOPHOS, eingetragen durch Fresenius Kabi AB, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.