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Bildmarke 379617 von Migros-Genossenschafts-Bund


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 14.12.1990

Bildmarke 379617

Details zur Marke ((fig.))

Gesuch Nr.

08745/1989

Bildmarke

((fig.))

Eintrag ins Markenregister

27.11.1990

Hinterlegungs­datum

21.11.1989

Eintragsänderung

14.12.1990

Ablauf Schutzfrist

21.11.2009

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 244 vom 14.12.1990

Nizza-Klassifikation Nr.

9, 11, 20, 21, 22, 25, 28

Löschdatum

28.06.2010

Inhaber

Migros-Genossenschafts-Bund
Limmatstrasse 152
8005 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 9

Camping-Artikel, nämlich Tische, Stühle, Liegebetten und -stühle sowie Ersatzstoffe, Schlafsäcke, Luft- und Schaumstoffmatratzen, Planschbecken, Schwimm- und Taucherartikel, Apparate, Einrichtungen und Gegenstände zum Kochen und Grillieren, Zelte und Zelteinrichtungen; Sportartikel; Bekleidungsartikel; Spielwaren.



Zusammenfassung zum Markeneintrag ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 379617 gehört zu der Bildmarke «-» von Migros-Genossenschafts-Bund. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 379617 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 28. Juni 2010 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 379617 gehört dem Inhaber Migros-Genossenschafts-Bund Limmatstrasse 152, 8005 Zürich CH. Der Inhaber Migros-Genossenschafts-Bund hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke ((fig.)), eingetragen durch Migros-Genossenschafts-Bund, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.