Home  »  Meldung vom 13.01.2022  »  Marke SAX von Bosshard-Farben AG

Wortmarke SAX von Bosshard-Farben AG - Markeneintrag Nr. 379094


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 16.11.1990



Details zur Marke SAX

Gesuch Nr.

00566/1990

Wortmarke

SAX

Eintrag ins Markenregister

01.11.1990

Hinterlegungs­datum

18.01.1990

Eintragsänderung

16.11.1990

Ablauf Schutzfrist

18.01.2030

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 224 vom 16.11.1990

Nizza-Klassifikation Nr.

1, 2, 3

Inhaber

Bosshard-Farben AG
Ifangstrasse 97
8153 Rümlang CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 1

Dispersionsfarben, Acrylfarben, Rostschutz- und Haftgrundierungen, Weiss- und Buntfarben in Oel und in Pulver, Weiss- und Buntfarben in Tuben, Künstlerölfarben, Kunstharzlacke, Kunstharzemaillen luft- und ofentrocknend, Nitrolacke und -farben, Zwei-Komponentenlacke und -farben, Verdünnungsmittel für Farben und Lacke, Entfettungs- und Reinigungsmittel, Abbeizmittel und weitere chemische Produkte für die Bau-, Industrie- und Kunstmalerei.



Zusammenfassung zum Markeneintrag SAX

Markeneintragung: Die Markennummer 379094 gehört zu der Wortmarke «SAX» von Bosshard-Farben AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 379094 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 12. Januar 2022 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 379094 gehört dem Inhaber Bosshard-Farben AG Ifangstrasse 97, 8153 Rümlang CH. Der Inhaber Bosshard-Farben AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke SAX mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke SAX, eingetragen durch Bosshard-Farben AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.