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Bildmarke BABAR von Nelvana International Limited ...


Land des Markeninhabers: Irland  IE (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 25.10.1990

Bildmarke 378640

Details zur Marke BABAR ((fig.))

Gesuch Nr.

00913/1989

Bildmarke

BABAR ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

24.09.1990

Hinterlegungs­datum

19.10.1989

Eintragsänderung

25.10.1990

Ablauf Schutzfrist

19.10.2029

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 208 vom 25.10.1990

Nizza-Klassifikation Nr.

3, 4, 5, 8, 9, 14, 16, 18, 20, 21, 22, 24, 25, 26, 27, 28, 30, 32

Inhaber

Nelvana International Limited
228-230 Airport House, Shannon Free Zone, Shannon
County Clare IE
 

Vertreter

BOVARD AG
Patent- und Markenanwälte, Optingenstrasse 16
3000 Bern 25 CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 3

Leuchtstoffe, insbesondere Nachtlichter (soweit in Klasse 4 enthalten), Kerzen. Pflaster, Verbandmaterial, Wegwerfwindeln für Inkontinente (soweit in Klasse 5 enthalten). Messerschmiedewaren, Gabeln und Löffel. Unterrichtsapparate und -instrumente; Geräte zur Aufzeichnung, Uebertragung und Wiedergabe von Ton und Bild, insbesondere Videogeräte und Apparate zum Vorführen von Trickfilmen; Schall- und Bildplatten, Videofilme und Filme; elektrische Apparate der Stark- und Schwachstromtechnik (soweit in Klasse 9 enthalten), Sprechmaschinen. Uhren aller Art (soweit in Klasse 14 enthalten), Juwelier- und Schmuckwaren. Papier und Papierwaren (soweit in Klasse 16 enthalten), insbesondere Bücher, Magazine, Poster, Kalender, Schreibwaren, Notizblöcke, Briefumschläge, Wegwerfwindeln und -lätzchen aus Papier, Papier-Servietten; Stempel, Schreibutensilien, Spielkarten, Anstecker (soweit in Klasse 16 enthalten). Regen - und Sonnenschirme, Reise- und Handkoffer, Ausflugstaschen, Satteltaschen, Tragtaschen, Reisetaschen, Kindermöbel, insbesondere Betten, Kommoden, Spieltruhen, Kisten aus Holz oder Kunststoff, Stühle, Hocker, Tische, Ausziehtische, Pulte, Schränke, Kleiderschränke, Lampen, Abfallkörbe, Schaukelstühle, Bilderrahmen; Ziergegenstände, handwerkliche Gegenstände und Kunstgegenstände aus Holz, Gips oder Kunststoff. Behälter für Haushalt und Küche; Kämme; Geschirr und Besteck, insbesondere für Kinder; Porzellan- und Glaswaren, Isolierschüsseln und -krüge; Dekorationsgegenstände, Statuetten, handwerkliche und Kunstgegenstände aus Porzellan, Glas und/oder Kristall. Zelte. Bettzeug einschliesslich Bettdecken, Kissen- und Duvetüberzüge, Leintücher, Bettüberwürfe und -vorlagen, Kissen, Schlafsäcke; Handtücher, Vorhänge und Gardinen, Webstoffe, Dekorationsstoffe. Bekleidungsstücke und Schuhwaren, einschliesslich Sportbekleidungen, Freizeitbekleidungen, Abendkleider und Schlafanzüge, Zubehör zu vorgenannten Waren, soweit in Klasse 25 enthalten. Spitzen und Stickereien, Bänder, Druckknöpfe. Textile Fussbodenbeläge, Wandteppiche, Fussmatten, Badematten, Tapeten (soweit in Klasse 27 enthalten). Spiele, Spielzeug, Sportartikel für Kinder (soweit in Klasse 28 enthalten). Getreidepräparate, insbesondere für den Frühstückstisch, Konditorwaren. Alkoholfreie Getränke.

Zusammenfassung zum Markeneintrag BABAR ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 378640 gehört zu der Bildmarke «-» von Nelvana International Limited. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 378640 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 30. Januar 2019 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 378640 gehört dem Inhaber Nelvana International Limited 228-230 Airport House, Shannon Free Zone, Shannon, County Clare IE. Nelvana International Limited wird vertreten durch BOVARD AG Patent- und Markenanwälte, Optingenstrasse 16, 3000 Bern 25 CH.


Marke BABAR ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke BABAR ((fig.)), eingetragen durch Nelvana International Limited, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.