Home  »  Meldung vom 02.08.2010  »  Marke CARILLON von Philip Morris Products S.A.

Wortmarke CARILLON von Philip Morris Products S.A. - ... 378525


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Neuenburg  NE (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 19.10.1990



Details zur Marke CARILLON

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

00166/1990

Wortmarke

CARILLON

Eintrag ins Markenregister

19.09.1990

Hinterlegungs­datum

28.12.1989

Eintragsänderung

19.10.1990

Ablauf Schutzfrist

28.12.2009

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 204 vom 19.10.1990

Nizza-Klassifikation Nr.

34

Löschdatum

02.08.2010

Inhaber

Philip Morris Products S.A.
Quai Jeanrenaud 3
2000 Neuchâtel CH
 

Vertreter

Fuhrer Marbach & Partner
Konsumstrasse 16A
3007 Bern CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 34

Zigaretten.



Zusammenfassung zum Markeneintrag CARILLON

Markeneintragung: Die Markennummer 378525 gehört zu der Wortmarke «CARILLON» von Philip Morris Products S.A.. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 378525 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 02. August 2010 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 378525 gehört dem Inhaber Philip Morris Products S.A. Quai Jeanrenaud 3, 2000 Neuchâtel CH. Philip Morris Products S.A. wird vertreten durch Fuhrer Marbach & Partner Konsumstrasse 16A, 3007 Bern CH.


Marke CARILLON mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke CARILLON, eingetragen durch Philip Morris Products S.A., basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.