Home  »  Meldung vom 07.05.2019  »  Ricola Kräutertee Infusion d'herbes von Ricola Group AG

Bildmarke Ricola Kräutertee Infusion d'herbes von Ricola ...


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Basel Land  BL (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 15.10.1990

Bildmarke 378428

Details zur Marke Ricola Kräutertee Infusion d'herbes ((fig.))

Gesuch Nr.

00035/1990

Bildmarke

Ricola Kräutertee Infusion d'herbes ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

19.09.1990

Hinterlegungs­datum

22.12.1989

Eintragsänderung

15.10.1990

Ablauf Schutzfrist

22.12.2029

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 200 vom 15.10.1990

Nizza-Klassifikation Nr.

5, 30

Farbanspruch

grün, weiss, rot, gelb und braun.

Inhaber

Ricola Group AG
Baselstrasse 31
4242 Laufen CH
 

Vertreter

Dr. Lusuardi AG
Kreuzbühlstrasse 8
8008 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 5

Kräutertee.

Zusammenfassung zum Markeneintrag Ricola Kräutertee Infusion d'herbes ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 378428 gehört zu der Bildmarke «-» von Ricola Group AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 378428 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 06. Mai 2019 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 378428 gehört dem Inhaber Ricola Group AG Baselstrasse 31, 4242 Laufen CH. Ricola Group AG wird vertreten durch Dr. Lusuardi AG Kreuzbühlstrasse 8, 8008 Zürich CH.


Marke Ricola Kräutertee Infusion d'herbes ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Ricola Kräutertee Infusion d'herbes ((fig.)), eingetragen durch Ricola Group AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.