Home  »  Meldung vom 12.01.2025  »  Marke DUAP SWITZERLAND ((fig.)) von DUAP AG

DUAP SWITZERLAND ((fig.)) (377954)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Bern  BE (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Bildmarke 377954

Details zur Marke DUAP SWITZERLAND ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

03049/1990

Bildmarke

DUAP SWITZERLAND ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

21.08.1990

Hinterlegungs­datum

20.04.1990

Ablauf Schutzfrist

20.04.2030

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

7, 12

Inhaber

DUAP AG
Waldgasse 19
3360 Herzogenbuchsee CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 7

Bestandteile für Dieselmotoren, wie Einspritzdüsen und Düsenhalter; Einspritzpumpen für Dieselmotoren; Bestandteile für Diesel-Einspritzpumpen, wie Pumpenelemente, Druck- und Saugventile, alle vorgenannten Waren schweizerischer Herkunft.



Liste aller Marken

Zusammenfassung zum Markeneintrag DUAP SWITZERLAND ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 377954 gehört zu der Bildmarke «DUAP SWITZERLAND ((fig.))» von DUAP AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 377954 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 377954 gehört dem Inhaber DUAP AG Waldgasse 19, 3360 Herzogenbuchsee CH. Der Inhaber DUAP AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke DUAP SWITZERLAND ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke DUAP SWITZERLAND ((fig.)), eingetragen durch DUAP AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.