Home  »  Meldung vom 06.02.2019  »  POTT von Wilhelm Seibel jun.

Bildmarke POTT von Wilhelm Seibel jun. (Markenregister)


Land des Markeninhabers: Deutschland  DE (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 20.06.1990

Bildmarke 376428

Details zur Marke POTT ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

06266/1989

Bildmarke

POTT ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

06.06.1990

Hinterlegungs­datum

24.08.1989

Eintragsänderung

20.06.1990

Ablauf Schutzfrist

24.08.2029

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 117 vom 20.06.1990

Nizza-Klassifikation Nr.

8, 14, 21

Inhaber

Wilhelm Seibel jun.
Industriestrasse 5
40822 Mettmann DE
 

Vertreter

BOVARD AG
Patent- und Markenanwälte, Optingenstrasse 16
3000 Bern 25 CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 8

Messerschmiedewaren, Gabeln und Löffel; Tischgeräte aus Edelmetallen; Geräte und Behälter für Haushalt und Küche, Glaswaren, Porzellan und Steingut soweit in Klasse 21 enthalten.

Zusammenfassung zum Markeneintrag POTT ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 376428 gehört zu der Bildmarke «-» von Wilhelm Seibel jun.. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 376428 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 05. Februar 2019 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 376428 gehört dem Inhaber Wilhelm Seibel jun. Industriestrasse 5, 40822 Mettmann DE. Wilhelm Seibel jun. wird vertreten durch BOVARD AG Patent- und Markenanwälte, Optingenstrasse 16, 3000 Bern 25 CH.


Marke POTT ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke POTT ((fig.)), eingetragen durch Wilhelm Seibel jun., basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.