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Bildmarke MüLLER IMHOOF von Billerbeck Schweiz AG ...


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Aargau  AG (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 17.05.1990

Bildmarke 375890

Details zur Marke MüLLER IMHOOF ((fig.))

Gesuch Nr.

04913/1989

Bildmarke

MüLLER IMHOOF ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

19.04.1990

Hinterlegungs­datum

28.03.1990

Eintragsänderung

17.05.1990

Ablauf Schutzfrist

28.03.2010

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 95 vom 17.05.1990

Nizza-Klassifikation Nr.

20, 24

Löschdatum

01.11.2010

Inhaber

Billerbeck Schweiz AG
Brühlmattenstrasse 10
5525 Fischbach-Göslikon CH
 

Vertreter

Troesch Scheidegger Werner AG, Patent- und Markenanwälte
Schwäntenmos 14
8126 Zumikon CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 20

Bettwäsche sowie Daunen enthaltendes Bettzeug, Bettdecken und Matratzen; Bettgestelle.

Zusammenfassung zum Markeneintrag MüLLER IMHOOF ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 375890 gehört zu der Bildmarke «-» von Billerbeck Schweiz AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 375890 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 01. November 2010 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 375890 gehört dem Inhaber Billerbeck Schweiz AG Brühlmattenstrasse 10, 5525 Fischbach-Göslikon CH. Billerbeck Schweiz AG wird vertreten durch Troesch Scheidegger Werner AG, Patent- und Markenanwälte Schwäntenmos 14, 8126 Zumikon CH.


Marke MüLLER IMHOOF ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke MüLLER IMHOOF ((fig.)), eingetragen durch Billerbeck Schweiz AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.