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Bildmarke 375886 von Syntex Pharm AG


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zug  ZG (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 17.05.1990

Bildmarke 375886

Details zur Marke ((fig.))

Gesuch Nr.

00659/1990

Bildmarke

((fig.))

Eintrag ins Markenregister

19.04.1990

Hinterlegungs­datum

24.01.1990

Eintragsänderung

17.05.1990

Ablauf Schutzfrist

24.01.2010

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 95 vom 17.05.1990

Nizza-Klassifikation Nr.

5

Löschdatum

30.08.2010

Inhaber

Syntex Pharm AG
Neugasse 23
6300 Zug CH
 

Vertreter

F. Hoffmann-La Roche AG
Grenzacherstrasse 124
4002 Basel CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 5

Pharmazeutische und veterinärmedizinische Erzeugnisse sowie Präparate für die Gesundheitspflege; diätetische Erzeugnisse für medizinische Zwecke, Babykost; Pflaster, Verbandmaterial; Zahnfüllmittel und Abdruckmassen für zahnärztliche Zwecke; Desinfektionsmittel; Mittel zur Vertilgung von schädlichen Tieren; Fungizide, Herbizide.

Zusammenfassung zum Markeneintrag ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 375886 gehört zu der Bildmarke «-» von Syntex Pharm AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 375886 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 30. August 2010 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 375886 gehört dem Inhaber Syntex Pharm AG Neugasse 23, 6300 Zug CH. Syntex Pharm AG wird vertreten durch F. Hoffmann-La Roche AG Grenzacherstrasse 124, 4002 Basel CH.


Marke ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke ((fig.)), eingetragen durch Syntex Pharm AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.