Home  »  Meldung vom 17.05.2022  »  Marke MOLKOSAN von A.Vogel AG

Wortmarke MOLKOSAN von A.Vogel AG - Markeneintrag Nr. 375091


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Thurgau  TG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 28.03.1990



Details zur Marke MOLKOSAN

Gesuch Nr.

07138/1989

Wortmarke

MOLKOSAN

Eintrag ins Markenregister

09.03.1990

Hinterlegungs­datum

26.09.1989

Eintragsänderung

28.03.1990

Ablauf Schutzfrist

26.09.2029

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 61 vom 28.03.1990

Nizza-Klassifikation Nr.

5, 29

Inhaber

A.Vogel AG
Grünaustrasse
9325 Roggwil TG CH
 

Vertreter

staedeli legal partners gmbh
Rosenweg 17
8708 Männedorf CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 5

Milchsäurepräparat zum Säuern von Salaten und für die Durchführung von Molkenkuren; konserviertes, getrocknetes und gekochtes Obst und Gemüse, Gallerten (Gelees), Konfitüren, Milch- und Milchprodukte, Salatsaucen, Konserven, alle vorgenannten Waren Milchsäure enthaltend.



Liste aller Marken

Zusammenfassung zum Markeneintrag MOLKOSAN

Markeneintragung: Die Markennummer 375091 gehört zu der Wortmarke «MOLKOSAN» von A.Vogel AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 375091 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 16. Mai 2022 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 375091 gehört dem Inhaber A.Vogel AG Grünaustrasse, 9325 Roggwil TG CH. A.Vogel AG wird vertreten durch staedeli legal partners gmbh Rosenweg 17, 8708 Männedorf CH.


Marke MOLKOSAN mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke MOLKOSAN, eingetragen durch A.Vogel AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.