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Bildmarke M DORNACH von UMS,Schweizerische Metallwerke AG ...


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Bern  BE (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 19.01.1990

Bildmarke 374260

Details zur Marke M DORNACH ((fig.))

Gesuch Nr.

04800/1989

Bildmarke

M DORNACH ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

15.12.1989

Hinterlegungs­datum

23.06.1989

Eintragsänderung

19.01.1990

Ablauf Schutzfrist

23.06.2009

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 13 vom 19.01.1990

Nizza-Klassifikation Nr.

6

Löschdatum

25.01.2010

Inhaber

UMS,Schweizerische Metallwerke AG
Kollerweg 32
3006 Bern CH
 

Vertreter

Bovard AG,Patentanwälte
Optingenstrasse 16
3000 Bern 25 CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 6

Unedle Metalle und deren Legierungen, Metall- Halbfabrikate, alle vorgenannten Waren schweizerischer Herkunft.

Zusammenfassung zum Markeneintrag M DORNACH ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 374260 gehört zu der Bildmarke «-» von UMS,Schweizerische Metallwerke AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 374260 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 25. Januar 2010 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 374260 gehört dem Inhaber UMS,Schweizerische Metallwerke AG Kollerweg 32, 3006 Bern CH. UMS,Schweizerische Metallwerke AG wird vertreten durch Bovard AG,Patentanwälte Optingenstrasse 16, 3000 Bern 25 CH.


Marke M DORNACH ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke M DORNACH ((fig.)), eingetragen durch UMS,Schweizerische Metallwerke AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.