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Bildmarke CAR POLY BOX von Rudolf Glauser AG ...


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Luzern  LU (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 15.11.1989

Bildmarke 373264

Details zur Marke CAR POLY BOX ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

04479/1989

Bildmarke

CAR POLY BOX ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

18.09.1989

Hinterlegungs­datum

13.06.1989

Eintragsänderung

15.11.1989

Ablauf Schutzfrist

13.06.2009

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 223 vom 15.11.1989

Nizza-Klassifikation Nr.

19

Löschdatum

18.01.2010

Inhaber

Rudolf Glauser AG
Schachenstrasse 14, Postfach 1264
6020 Emmenbrücke CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 19

Transportable Bauten aus Polyester, bestehend aus Elementen, benützbar als Garagenboxen, Unterstände für Fahrzeuge oder landwirtschaftliche Maschinen, Fussgängerpassagen, Treibhäuser, Boxen variabel zusammenstellbar.

Zusammenfassung zum Markeneintrag CAR POLY BOX ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 373264 gehört zu der Bildmarke «-» von Rudolf Glauser AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 373264 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 18. Januar 2010 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 373264 gehört dem Inhaber Rudolf Glauser AG Schachenstrasse 14, Postfach 1264, 6020 Emmenbrücke CH. Der Inhaber Rudolf Glauser AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke CAR POLY BOX ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke CAR POLY BOX ((fig.)), eingetragen durch Rudolf Glauser AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.