Home  »  Meldung vom 28.12.2009  »  Marke SELEX von Werkzeugmaschinenfabrik,Oerlikon-Bührle AG

Wortmarke SELEX von Werkzeugmaschinenfabrik,Oerlikon-Bührle ... 372873


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 02.11.1989



Details zur Marke SELEX

Gesuch Nr.

04057/1989

Wortmarke

SELEX

Eintrag ins Markenregister

11.09.1989

Hinterlegungs­datum

26.05.1989

Eintragsänderung

02.11.1989

Ablauf Schutzfrist

26.05.2009

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 214 vom 02.11.1989

Nizza-Klassifikation Nr.

7

Löschdatum

28.12.2009

Inhaber

Werkzeugmaschinenfabrik,Oerlikon-Bührle AG
Birchstrasse 155
8050 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 7

Maschinen und deren Werkzeuge zum Herstellen und Prüfen von Spiral- und Hypoid-Kegelrädern, insbesondere Schneidmaschine und deren Messerköpfe und Schneidmesser, Messerschleifmaschine, Kegelrad-Tester, Läppmaschine und Kegelrad-Schleifmaschine und deren Schleifwerkzeuge.

Zusammenfassung zum Markeneintrag SELEX

Markeneintragung: Die Markennummer 372873 gehört zu der Wortmarke «SELEX» von Werkzeugmaschinenfabrik,Oerlikon-Bührle AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 372873 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 28. Dezember 2009 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 372873 gehört dem Inhaber Werkzeugmaschinenfabrik,Oerlikon-Bührle AG Birchstrasse 155, 8050 Zürich CH. Der Inhaber Werkzeugmaschinenfabrik,Oerlikon-Bührle AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke SELEX mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke SELEX, eingetragen durch Werkzeugmaschinenfabrik,Oerlikon-Bührle AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.