Home  »  Meldung vom 28.08.2025  »  Marke OEKAG ((fig.)) von Oekag Wassertechnik AG

Bildmarke OEKAG ((fig.)) von Oekag Wassertechnik AG - ... 371817


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Luzern  LU (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Bildmarke 371817

Details zur Marke OEKAG ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

02688/1989

Bildmarke

OEKAG ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

17.08.1989

Hinterlegungs­datum

22.07.1989

Ablauf Schutzfrist

22.07.2029

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

11, 19, 31

Inhaber

Oekag Wassertechnik AG
Bodenhof-Terrasse 13a
6005 Luzern CH
 

Vertreter

GACHNANG AG,Patentanwälte
Badstrasse 5, Postfach
8501 Frauenfeld CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 11

Wasserleitungsgeräte und sanitäre Anlagen soweit in Klasse 11 enthalten; Baumaterialien (nicht aus Metall), Rohre für Bauzwecke (nicht aus Metall); lebende Pflanzen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag OEKAG ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 371817 gehört zu der Bildmarke «OEKAG ((fig.))» von Oekag Wassertechnik AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 371817 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 371817 gehört dem Inhaber Oekag Wassertechnik AG Bodenhof-Terrasse 13a, 6005 Luzern CH. Oekag Wassertechnik AG wird vertreten durch GACHNANG AG,Patentanwälte Badstrasse 5, Postfach, 8501 Frauenfeld CH.


Marke OEKAG ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke OEKAG ((fig.)), eingetragen durch Oekag Wassertechnik AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.