Home  »  Meldung vom 19.10.2009  »  Marke BELECALL von Beletec AG

Wortmarke BELECALL von Beletec AG - Markeneintrag Nr. 371375


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 04.09.1989



Details zur Marke BELECALL

Gesuch Nr.

02126/1989

Wortmarke

BELECALL

Eintrag ins Markenregister

14.08.1989

Hinterlegungs­datum

16.03.1989

Eintragsänderung

04.09.1989

Ablauf Schutzfrist

16.03.2009

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 171 vom 04.09.1989

Nizza-Klassifikation Nr.

9

Löschdatum

19.10.2009

Inhaber

Beletec AG
Kriesbachstrasse 30
8600 Dübendorf CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 9

Telefonapparate aller Art, auch für drahtlose Telefonie, Haustelefonanlagen inkl. Stationen, Funktelefone, mobile und Autotelefone, Gegensprechanlagen, Bildtelefone, Videotex-Telefone, Telefon-Wählautomaten, Funkgeräte, Handfunkgeräte, Personensuchanlagen, Ortsrufgeräte/Pager sowie Einzelteile und Zubehör zu allen vorgenannten Anlagen, Apparaten und Geräten soweit in Klasse 9 enthalten.

Zusammenfassung zum Markeneintrag BELECALL

Markeneintragung: Die Markennummer 371375 gehört zu der Wortmarke «BELECALL» von Beletec AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 371375 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. Oktober 2009 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 371375 gehört dem Inhaber Beletec AG Kriesbachstrasse 30, 8600 Dübendorf CH. Der Inhaber Beletec AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke BELECALL mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke BELECALL, eingetragen durch Beletec AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.