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Wortmarke ARCONDA von A. Tschümperlin AG,Baustoffe - ... 370771


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zug  ZG (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 08.08.1989



Details zur Marke ARCONDA

Gesuch Nr.

01811/1989

Wortmarke

ARCONDA

Eintrag ins Markenregister

26.06.1989

Hinterlegungs­datum

07.03.1989

Eintragsänderung

08.08.1989

Ablauf Schutzfrist

07.03.2019

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 152 vom 08.08.1989

Nizza-Klassifikation Nr.

11, 19

Löschdatum

02.10.2019

Inhaber

A. Tschümperlin AG,Baustoffe
Oberneuhofstrasse 5
6340 Baar CH
 

Vertreter

Troesch Scheidegger Werner AG, Patent- und Markenanwälte
Schwäntenmos 14
8126 Zumikon CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 11

Pflastersteine, Verbundsteine, Pflasterplatten und Mauersteine für den Bau und die Gestaltung von Plätzen, Anlagen und Strassen sowie Steinbänke mit oder ohne Holzauflagen, Wehrsteine, Baumschutzelemente aus Stein mit oder ohne Metallhalterungen, Beleuchtungskörper aus Stein.

Zusammenfassung zum Markeneintrag ARCONDA

Markeneintragung: Die Markennummer 370771 gehört zu der Wortmarke «ARCONDA» von A. Tschümperlin AG,Baustoffe. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 370771 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 02. Oktober 2019 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 370771 gehört dem Inhaber A. Tschümperlin AG,Baustoffe Oberneuhofstrasse 5, 6340 Baar CH. A. Tschümperlin AG,Baustoffe wird vertreten durch Troesch Scheidegger Werner AG, Patent- und Markenanwälte Schwäntenmos 14, 8126 Zumikon CH.


Marke ARCONDA mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke ARCONDA, eingetragen durch A. Tschümperlin AG,Baustoffe, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.